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ADRESSE

Primarstufe Wahlen
Schulstrasse 1
4246 Wahlen b. Laufen


KONTAKT

Tel. 061 761 20 67 - Schule
Tel. 061 763 84 77 - Kindergarten Darms
Tel. 061 761 25 36 - Kindergarten Gunti
E-mail : schulleitung@schule-wahlen.ch
E-mail : sekretariat@schule-wahlen.ch

SCHULRAT

Sosa Palacios Gabriela

Co-Präsidentin


Mättlein 9
4246 Wahlen 

 

 

Spindler Katja

Co-Präsidentin


Wolfgarten 11
4246 Wahlen 

 

 

Straumann Alexander

Gemeinderat


Turnplatzweg 3
4246 Wahlen 

 

 

Gemäss Bildungsgesetz (SGS 640) hat der Schulrat folgende Aufgaben:

 

§ 82 Aufgaben

Der Schulrat hat folgende Aufgaben:

a. 

Er ist dafür besorgt, dass die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können.

b.

Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung.

c. 

Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.

d. 

Er wirkt bei der Erarbeitung von Massnahmen zu den Erkenntnissen aus der internen Evaluation und der Aufsicht mit, beschliesst diese und gewährleistet deren Umsetzung.

e. 

Er kann eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten einnehmen und hierfür zu Gesprächen aufbieten.

f. 

Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.

g. 

Er beschliesst das Leitungsmodell der Schulleitung.

h. 

Er genehmigt die Organisation der Schulleitung.

i. 

Er unterstützt die Schulleitung bei der Erfüllung ihrer Arbeit.

j. 

Er ist gegenüber den Schulleitungen weisungsbefugt unter Sicherung der eigenverantwortlichen Gestaltungsspielräume der Schulen.

k. 

Er gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben des Kantons, des Bundes und der Einwohnergemeinde.

l. 

Er lässt zeitlich befristet operative Eingriffe in die Schulführung vornehmen, wenn wichtige rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, das Funktionieren der Schule gefährdet ist oder eine Krisensituation besteht.

m. 

Er verabschiedet das Budget und die Rechnung zuhanden des Gemeinderats. Sofern die Einwohnergemeinde an Stelle des Schulrats den Gemeinderat als Führungsgremium der Schule einsetzt, genehmigt dieser das Budget und die Rechnung.

Das Nähere regelt die Verordnung. 

Wann gelangen die Eltern an den Schulrat?

Verständlicherweise sehen Eltern Probleme meist aus der Sicht ihres Kindes. Es ist deshalb wichtig, zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrperson zu suchen. Erst bei einem Konflikt, der zwischen Eltern und Lehrperson nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung anzusprechen, die dann einen entsprechenden Entscheid fällt. Rekursinstanz ist anschliessend der Schulrat.

Wir bitten die Eltern, diesen Instanzenweg einzuhalten.

 

Geschäftsordnung Schulrat Wahlen

 

Link: Geschäftsordnung Schulrat Wahlen


LEITBILD PRIMARSTUFE / KINDERGARTEN WAHLEN

  • Alle an unserer Schule Beteiligten pflegen einen offenen Dialog.
  • Wir bestimmen und gestalten gemeinsam das Schulgeschehen.
  • Wir fördern geistige, körperliche, soziale und künstlerische Beweglichkeit.
  • Wir führen die Schülerinnen und Schüler zur Eigenständigkeit.
  • Wir schaffen eine Lernumgebung, welche die Kinder in ihrer Entwicklung fördert und unterstützt.

Springende Kinder

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