Gemäss Bildungsgesetz (SGS 640) hat der Schulrat folgende Aufgaben:
§ 82 Aufgaben
Der Schulrat hat folgende Aufgaben:
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| | a. | Er ist dafür besorgt, dass die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können. |
b. | Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung. |
c. | Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons. |
d. | Er wirkt bei der Erarbeitung von Massnahmen zu den Erkenntnissen aus der internen Evaluation und der Aufsicht mit, beschliesst diese und gewährleistet deren Umsetzung. |
e. | Er kann eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten einnehmen und hierfür zu Gesprächen aufbieten. |
f. | Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung. |
g. | Er beschliesst das Leitungsmodell der Schulleitung. |
h. | Er genehmigt die Organisation der Schulleitung. |
i. | Er unterstützt die Schulleitung bei der Erfüllung ihrer Arbeit. |
j. | Er ist gegenüber den Schulleitungen weisungsbefugt unter Sicherung der eigenverantwortlichen Gestaltungsspielräume der Schulen. |
k. | Er gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben des Kantons, des Bundes und der Einwohnergemeinde. |
l. | Er lässt zeitlich befristet operative Eingriffe in die Schulführung vornehmen, wenn wichtige rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, das Funktionieren der Schule gefährdet ist oder eine Krisensituation besteht. |
m. | Er verabschiedet das Budget und die Rechnung zuhanden des Gemeinderats. Sofern die Einwohnergemeinde an Stelle des Schulrats den Gemeinderat als Führungsgremium der Schule einsetzt, genehmigt dieser das Budget und die Rechnung. |
Das Nähere regelt die Verordnung. |
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Wann gelangen die Eltern an den Schulrat?
Verständlicherweise sehen Eltern Probleme meist aus der Sicht ihres Kindes. Es ist deshalb wichtig, zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrperson zu suchen. Erst bei einem Konflikt, der zwischen Eltern und Lehrperson nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung anzusprechen, die dann einen entsprechenden Entscheid fällt. Rekursinstanz ist anschliessend der Schulrat.
Wir bitten die Eltern, diesen Instanzenweg einzuhalten.