Schulrat
Sosa Palacios Gabriela
Mättlein 9
4246 Wahlen
Spindler Katja
Wolfgarten 11
4246 Wahlen
Straumann Alexander
Turnplatzweg 3
4246 Wahlen
Gemäss Bildungsgesetz (SGS 640) hat der Schulrat folgende Aufgaben:
§ 82 Aufgaben
Der Schulrat hat folgende Aufgaben:
a. | er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit; | |
b. | er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung; | |
c. | er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor; | |
d. | er genehmigt das Schulprogramm; | |
e. | er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse; | |
f. | er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angaben von Gründen dem Unterricht fernbleiben können; | |
g. | er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung. |
Wann gelangen die Eltern an den Schulrat?
Verständlicherweise sehen Eltern Probleme meist aus der Sicht ihres Kindes. Es ist deshalb wichtig, zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrperson zu suchen. Erst bei einem Konflikt, der zwischen Eltern und Lehrperson nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung anzusprechen, die dann einen entsprechenden Entscheid fällt. Rekursinstanz ist anschliessend der Schulrat.
Wir bitten die Eltern, diesen Instanzenweg einzuhalten.